Gebühren

Guter Rat ist nicht umsonst

Gerne teilen wir bei Mandatsaufnahme Ihnen mit, wieviel an Anwaltsgebühren auf Sie zukommt. Wir sprechen das von uns aus immer im Erstgespräch an.
Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Entweder ergibt sich die Höhe der Anwaltsgebühren, wenn keine schriftliche Honorarvereinbarung geschlossen wird, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach ist die Höhe abhängig von dem sog. Gegenstandswert: Je höher der Wert, desto höher die Anwaltsgebühren. Das Nähere hierzu können Sie dem Link auf die Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten ersehen, einschließlich der genauen Berechnung, wenn Ihnen der Gegenstandswert, um den es bei Ihrem Problem geht, bekannt ist. Diese Abrechnung nach dem RVG als sog. gesetzlichen Gebühren legen wir bei Angelegenheiten, deren Umfang bzw. Schwierigkeit nicht überdurchschnittlich ist, zugrunde, was praktisch häufig bei z.B. oder familien- oder aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der Fall ist.

Honorarvereinbarung

Oder wir schließen mit Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung, was bei besonders schwierigen oder/und sehr umfangreichen Angelegenheiten der Regelfall ist. Die schriftliche Honorarvereinbarung kann entweder einen Pauschbetrag für die gesamte anwaltliche Tätigkeit oder aber ein Honorar pro Zeitaufwand darstellen. In der Regel tendieren wir zur Vereinbarung von Pauschalhonoraren, weil dieses für den Mandanten klar überschaubar ist. Bei anwaltlichen Tätigkeiten, deren Umfang kaum vorhersehbar ist oder bei reinen Beratungen, neigen wir dagegen zu Zeithonorarvereinbarungen.
Bei Mandanten mit geringem Einkommen kommt, praktisch häufig gerade in Familiensachen, die Gewährung von sog. Beratungshilfe (für die aussergerichtliche anwaltliche Tätigkeit) bzw. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (für die gerichtliche anwaltliche Tätigkeit), in Frage. Der Rechtsanwalt erhält dann seine Vergütung bei gerichtlicher Bewilligung von der Staatskasse; evtl. ist der Mandant damit völlig von Zahlungen befreit. Das Nähere hierzu wird auch schon im Erstgespräch mit uns erläutert.