Nachdem im Dezember 2013 die 21. Fachanwaltschaft Internationales Wirtschaftsrecht beschlossen wurde, ist diese nun zum 1.9.2014 in Kraft getreten. Neben den bereits lange existierenden klassischen Fachanwaltstiteln Steuerrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht sind im Laufe der Jahre immer mehr Fachanwaltstitel in Kraft getreten, wie etwa Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und für weniger nachgefragte Rechtsgebiete wie Agrarrecht oder Informationstechnologie. Im Gespräch sind derzeit noch Fachanwälte für Sportrecht und Migrationsrecht. Die größten Fachanwaltschaften stellen dabei das Familienrecht und das Arbeitsrecht dar mit über 9.000 Fachanwaltstiteln. Von den rund 163.000 Anwälten in Deutschland haben ca. 40.000  einen Fachanwaltstitel, 8448 haben sogar 2 oder 3 Fachanwaltstitel. Anders als beim Facharzt bedeutet der Fachanwalt aber nicht, dass der Anwalt ausschließlich nur in diesem Gebiet tätig ist, sondern vielmehr, dass er in diesem Gebiet besonders qualifiziert ist. Für den Erwerb eines Fachanwaltstitels muss der Anwalt gemäß der Fachanwaltsordnung einen Lehrgang von 120 Zeitstunden absolvieren und zudem sich mehreren schriftlichen Leistungskontrollen unterziehen. Darüberhinaus muss er seine praktische Erfahrung in dem Bereich durch  eine bestimmte Anzahl von Fällen innerhalb von 3 Jahren nachweisen. Im Familienrecht sind beispielsweise 120 Fälle nachzuweisen, in dem neu gegründeten Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht sind dies aber nur wegen der Schwierigkeit und Komplexität von Fällen mit internationalem Bezug 50 Fälle, wobei aber mindestens 15 Fälle aus dem Internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht stammen müssen. Zudem ist der Fachanwalt zur jährlichen Fortbildung von ab 2015 (bis 2014 jährlich 10 Stunden)  nunmehr 15 Stunden jährlich verpflichtet. Neben dem internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht stehen des weiteren beim neuen Fachanwalt Internationales Wirtschaftsrecht das Kollisionsrecht, Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht, europäisches Beihilfe-und Wettbewerbsrecht, Regelungen zur Korruptions-,Betrugs-und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr, Rechtsvergleichung und Internationales Steuerrecht im Vordergrund. Von dem neuen Fachanwalt sollen vor allem kleine und mittlere Kanzleien profitieren, die durch diesen Titel ihre besondere Qualifikation nachweisen können, für große Wirtschaftskanzleien ist dieser Titel eher weniger interessant, da sie in der Regel schon durch ihre Größe und ihre Vernetzung auf ihre Qualifikation hinweisen können.

Die Verfasserin ist Absolventin des 1. Fachanwaltslehrgangs Internationales Wirtschaftsrecht der Dt. Anwaltsakademie und zudem Mitglied des gemeinsamen Prüfungsausschusses der Anwaltskammern Oldenburg, Bremen, Celle und Braunschweig zur Verleihung des Fachanwaltstitels Internationales Wirtschaftsrecht.

Das UN-Kaufrecht ( auch CISG genannt) vom 11.4.1980 gilt grundsätzlich für alle grenzüberschreitenden Warenlieferungsverträge. Für den Exportweltmeister Deutschland hat das UN-Kaufrecht daher eine große Bedeutung. Das CISG  kommt praktisch automatisch zur Anwendung, sofern die Parteien keinen Ausschluss vereinbaren. In der Praxis wird das UN-Kaufrecht aber häufig ausgeschlossen, offenbar in Unkenntnis der vielen Vorteile, die das UN-Kaufrecht bietet. Für Deutschland ist das UN-Kaufrecht am 1.1.1991 in Kraft getreten. Es gilt mittlerweile in 80 Vertragsstaaten, dabei in den meisten EU-Staaten( mit Ausnahme von England, Irland, Malta und Portugal).  Gerade hierin, dass es ein vereinheitlichtes Kaufrecht für eine Vielzahl von Staaten gibt, liegt ein klarer Vorteil des Regelwerks im internationalen Warenverkehr. Es ist in allen Sprachen der Vertragsstaaten mit einheitlichen Übersetzungen verfügbar, es bedarf keines Rückgriffs auf häufig unbekannte Kaufvertragsregeln eines anderen Staates. Sowohl Verkäufer und Käufer wissen genau, worauf sie sich einlassen. Ausgenommen vom UN-Kaufrecht sind allerdings Käufe, die allein zum persönlichen und privaten Gebrauch getätigt werden.

Im Vergleich zum deutschen Kaufrecht bietet es sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer einige Vorteile.  Für den Verkäufer ist zum Beispiel zu nennen, dass Vertragsangebote, anders als im BGB, im Zweifel widerruflich sind. Ersatzlieferung und Aufhebung des Vertrages kann nur bei einer wesentlichen Vertragsverletzung erfolgen und die Haftung auf Schadensersatz wird auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für den Käufer positiv ist die verschuldensabhängige Haftung des Verkäufers zu nennen. Mängelrügen müssen nach deutschem Recht unverzüglich( ca. 2-5 Tage) erfolgen, das CISG verlangt dagegen nur eine Rüge in angemessener Frist ( ca. 1 Monat).

Die Bedeutung des UN-Kaufrecht  ist daher  im internationalen Handel somit nicht mehr wegzudenken und wird für deutsche Exporteure und Importeure ferner durch den Umstand belegt, dass bereits heute  der weitaus größte Teil der deutschen Importe und Exporte mit Geschäftspartnern abgewickelt wird, die in Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts ansässig sind.