Das UN-Kaufrecht ( auch CISG genannt) vom 11.4.1980 gilt grundsätzlich für alle grenzüberschreitenden Warenlieferungsverträge. Für den Exportweltmeister Deutschland hat das UN-Kaufrecht daher eine große Bedeutung. Das CISG  kommt praktisch automatisch zur Anwendung, sofern die Parteien keinen Ausschluss vereinbaren. In der Praxis wird das UN-Kaufrecht aber häufig ausgeschlossen, offenbar in Unkenntnis der vielen Vorteile, die das UN-Kaufrecht bietet. Für Deutschland ist das UN-Kaufrecht am 1.1.1991 in Kraft getreten. Es gilt mittlerweile in 80 Vertragsstaaten, dabei in den meisten EU-Staaten( mit Ausnahme von England, Irland, Malta und Portugal).  Gerade hierin, dass es ein vereinheitlichtes Kaufrecht für eine Vielzahl von Staaten gibt, liegt ein klarer Vorteil des Regelwerks im internationalen Warenverkehr. Es ist in allen Sprachen der Vertragsstaaten mit einheitlichen Übersetzungen verfügbar, es bedarf keines Rückgriffs auf häufig unbekannte Kaufvertragsregeln eines anderen Staates. Sowohl Verkäufer und Käufer wissen genau, worauf sie sich einlassen. Ausgenommen vom UN-Kaufrecht sind allerdings Käufe, die allein zum persönlichen und privaten Gebrauch getätigt werden.

Im Vergleich zum deutschen Kaufrecht bietet es sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer einige Vorteile.  Für den Verkäufer ist zum Beispiel zu nennen, dass Vertragsangebote, anders als im BGB, im Zweifel widerruflich sind. Ersatzlieferung und Aufhebung des Vertrages kann nur bei einer wesentlichen Vertragsverletzung erfolgen und die Haftung auf Schadensersatz wird auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für den Käufer positiv ist die verschuldensabhängige Haftung des Verkäufers zu nennen. Mängelrügen müssen nach deutschem Recht unverzüglich( ca. 2-5 Tage) erfolgen, das CISG verlangt dagegen nur eine Rüge in angemessener Frist ( ca. 1 Monat).

Die Bedeutung des UN-Kaufrecht  ist daher  im internationalen Handel somit nicht mehr wegzudenken und wird für deutsche Exporteure und Importeure ferner durch den Umstand belegt, dass bereits heute  der weitaus größte Teil der deutschen Importe und Exporte mit Geschäftspartnern abgewickelt wird, die in Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts ansässig sind.